Eine thermische Behandlung (Wärme-/Kältetherapie) ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.

Sind zu den Heilmitteln temporäre ergotherapeutische Schienen zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig, können diese gesondert auf dem vereinbarten Vordruck verordnet werden. Temporäre ergotherapeutische Schienen ergänzen im Einzelfall die motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive ergotherapeutische Behandlung.

Hypnosetherapie

Ab Oktober 2022 bieten wir auch medizinische Hypnosetherapie an. Bei der bei uns angewendeten Hypnose geht es darum, psychiatrische Krankheitsbilder unterstützend zu therapieren. Die medizinische Hypnose kann zum Beispiel zum Zwecke der Entspannung, zum Abbau von Stress, der Bewältigung von Ängsten und zur Überwindung von Lernblockaden ihren Einsatz finden.

Die Hypnosetherapie kann nicht speziell verordnet werden, die Kosten sind in der Regel selbst zu tragen. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass je nach ausgestellter ergotherapeutischer Verordnung durch die/den Ärztin/Arzt die Hypnose als Teil der Heilbehandlung abgerechnet werden kann.